Hier erfahren Sie mehr zum Energieausweis

Sollten Sie vorhaben ein Gebäude zu bauen, Veränderungen an einem Gebäude vorzunehmen oder ein Gebäude zu vermieten oder zu verkaufen, ist ein Energieausweis Pflicht.

Warum ist ein Energieausweis sinnvoll?


Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Energieausweis Pflicht. Wenn Sie planen eine Immobilie zu bauen, Veränderungen an einer bestehenden Immobilie vorzunehmen, oder eine Immobilie zum Verkauf oder zur Miete anzubieten, sollten Sie über einen Energieausweis verfügen. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften können mit hohen Geldstrafen von bis zu 15.000€ sowohl für den Immobilienbesitzer, als auch für den Aussteller geahndet werden.



Auf einen Blick


Ein Energieausweis ist unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich vorgeschrieben. Wir kümmern uns darum, dass Sie diese Vorgaben ordnungsgemäß erfüllen.

Informationen

Der Energieausweis liefert Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes. 

Gesetzlich vorgeschrieben

Laut GEG sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich dazu verpflichtet über einen Energieausweis zu verfügen.

Mehr Interesse

Steigern Sie das Interesse von potentiellen Mietern oder Käufern.

Gute Gründe für einen Energieausweis


Wenn Sie eine Immobilie bauen wollen, oder eine Immobilie umbauen bzw. etwas Anbauen wollen, oder Sie planen eine Immobilie zum Kauf oder zur Miete zu inserieren, dann sind Sie nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) dazu verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen bzw. über einen Energieausweis zu verfügen.

Sie wollen bauen

Wollen Sie eine Immobilie bauen, so ist nach §80 Abs. 1 GEG sicherzustellen, dass unverzüglich nach Fertigstellung der Immobilie ein Energiebedarfsausweis an den Eigentümer übergeben wird. Sie sollten also bereits in der Bauplanung einen Energieberater hinzuziehen, damit Sie rechtzeitig einen geeigneten Energieausweis erhalten.

 Sie wollen umbauen

Wenn Sie an ihrer Immobilie bauliche Maßnahmen vornehmen wollen bspw neue Fenster einbauen oder einen unbeheizten Teil des Gebäudes zum Wohnraum umbauen möchten, dann müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. In diesem Fall ist ebenfalls ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Auch hier können Sie von finanziellen Zuschüssen profitieren.

Sie wollen inserieren

§80 Abs. 3 GEG schreibt vor, dass für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ein Energieausweis ausgestellt werden muss, wenn noch kein gültiger Energieausweis ausgestellt wurde. Die Gültigkeit von Energieausweisen beträgt 10 Jahre.

Bedarfsausweis

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik nach genormten Bedingungen ermittelt. Diese Angaben sind vom Nutzerverhalten unabhängig und ermöglichen einen objektiven Vergleich von verschiedenen Gebäuden.

Verbrauchsausweis

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der tatsächliche Endenergieverbrauch des Gebäudes innerhalb der letzten 36 Monate erfasst und mit einem witterungsbedingten Korrekturfaktor bereinigt. Der Energieverbrauch ist stark abhängig vom jeweiligen Nutzverhalten und ist nicht für einen objektiven Vergleich verschiedener Gebäude geeignet.